Verein der Freunde und Förderer
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Not-Betreuung während der Schulschließung
Für den Zeitraum der Schulschließung zunächst bis zum Ablauf des 19.04.20 wird es in der Schule eine Not-Betreuung geben. Diese Not-Betreuung ist vom Ministerium ausschließlich vorgesehen für:
• Betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. (Die Städteregion Aachen wird am Wochenende ein Formular veröffentlichen, das vom Arbeitgeber ausgefüllt werden kann).
Diese SCHLÜSSELPERSONEN dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie ALLEINERZIEHEND sind ODER BEIDE ELTERNTEILE Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:
• keine Krankheitssymptome aufweisen,
• nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
• sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete)
• bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenpflege, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Verein der Freunde und Förderer
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