Betreuungszeiten…
…im Alltag
Abhängig vom Stundenplan kommen die Kinder nach der vierten, fünften oder sechsten Stunde in die OGS. Die OGS endet um 16.00 Uhr. Ab 15.00 Uhr besteht die Möglichkeit, ihr Kind abzuholen (in Ausnahmefällen wie z.B. Arzt- oder Therapietermine sowie regelmäßige private Freizeitaktivitäten, können Sie Ihr Kind in Absprache mit uns auch vor 15.00 Uhr abholen).

 Für Eltern, denen es aufgrund ihrer Arbeitszeit nicht möglich ist, Ihr Kind bis 16.00 Uhr abzuholen, besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Bedarfsgruppe (bis 16.30 Uhr) anzumelden.
Für die Anmeldung der Bedarfsgruppe wird ein Arbeitgebernachweis von uns verlangt.

 

…in den Ferien
Die OGS bietet jeweils in der ersten Hälfte der Herbst-, Oster- und Sommerferien Ferienspiele an. In den Weihnachtsferien bleibt die OGS geschlossen.
In den Ferien ist die OGS von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr geöffnet.
Um an den Ferienspielen teilnehmen zu können, müssen OGS-Kinder vorher verbindlich angemeldet werden.
Eine entsprechende Abfrage erhalten Sie per Elternbrief.

 

…an Brückentagen/ Pädagogischen Ganztagen
Wenn der Unterricht aufgrund einer pädagogischen Konferenz oder eines beweglichen Ferientages entfällt, bietet die OGS an diesen Tagen die Betreuung von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr an.
Um an diesen Bedarfsgruppen teilnehmen zu können, müssen OGS-Kinder ebenfalls verbindlich angemeldet werden.
Die Abfrage erhalten Sie per Elternbrief.

Kursangebot
In jedem Halbjahr können sich die Kinder für maximal zwei Kurse entscheiden. Diese werden dann verbindlich gewählt. Eine kontinuierliche Teilnahme ist uns wichtig. Die Kurswahl erfolgt über einen separaten Kurswahlbrief.

Kursangebot im Schuljahr 2023/24

Mittagessen
im Rahmen der OGS nehmen alle Kinder nach dem Unterricht zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr eine warme Mahlzeit ein.
Die Kosten für das Mittagessen betragen monatlich 45 Euro. In dieser Pauschale sind die Ferien und mögliche Krankheitstage des Kindes herausgerechnet. 
Der Kostenbeitrag wird immer zum Anfang eines jeden Monats von Ihrem Konto eingezogen.

Im Stammdatenblatt des Kindes können Sie wählen, ob Ihr Kind fleisch- / fischhaltiges oder vegetarisches Essen für das Schuljahr wünscht. 
Es gibt bei uns generell kein Schweinefleisch!

 Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ermöglicht Eltern, Unterstützung für das Mittagessen in der OGS zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Bei Bedarf sprechen Sie bitte unsere Schulsozialarbeiterin Frau Orlowski an.

InfektionsschutzKrankheitenUnfälle
Oft ist es schwierig zu entscheiden, ob und wann ein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Schule darf.

Folgende Richtlinien gelten:

Generell dürfen Kinder nicht die Schule / OGS besuchen, wenn sie  eine ansteckende Krankheit haben. Wenn Ihr Kind akut an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist, informieren Sie uns bitte.
Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr für andere Kinder und das Fachpersonal zu reduzieren.
Bitte bedenken Sie auch, dass wir überwiegend weibliche Fachkräfte haben, die eventuell schwanger sein könnten.
Je nach Krankheit, wie Masern, Röteln, Mumps, Windpocken, Scharlach u.ä. müssen wir der Schwangeren ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Wo viele Kinder zusammen sind, spielen und toben, können manchmal auch Unfälle passieren.
Im Falle eines Unfalles versorgen wir das Kind im Rahmen der Ersten Hilfe. In dringenden Notfällen müssen wir einen Transport zum nächsten Krankenhaus per Rettungswagen veranlassen.

Daher sind wir darauf angewiesen, umgehend die Eltern / Erziehungsberechtigten zu erreichen.
Es ist deshalb wichtig, dass während der OGS-Zeit immer jemand zu erreichen ist!

(Notfall)-/Medikamentengabe in der Einrichtung
In Ausnahmefällen kann eine Medikamentengabe notwendig werden bei Kindern,

     die Notfallmedikamente benötigen; z.B. bei Kindern mit Krampfanfällen

     die einer Dauermedikation bedürfen und / oder chronisch krank sind

      die längere Zeit ein Medikament benötigen, das nicht abgesetzt werden kann, obwohl die akute Erkrankung schon abgeklungen ist (z.B. Antibiotika mit einer Mindesteinnahmezeit).

 Da die MitarbeiterInnen der Einrichtung in der Regel keine medizinische Ausbildung haben, kann die Gabe eines Medikamentes aus haftungsrechtlichen Gründen nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen:

      Die Eltern ermächtigen die MitarbeiterInnen der Einrichtung schriftlich, das Medikament zu geben.

      Es liegt eine schriftliche Angabe des Arztes vor, in der die Gabe des Medikamentes, insbesondere des Notfallmedikamentes geregelt ist.

Die MitarbeiterInnen der Einrichtung können die Gabe der Medikamente nicht garantieren, da es Situationen in der Einrichtung gibt, in denen dafür keine Zeit verbleibt. 
Die Mitarbeiterinnen, die das Medikament verabreichen, werden haftungsrechtlich wie Ersthelfer gewertet.
Die MitarbeiterInnen müssen in der Lage bleiben, die Übersicht zu behalten; d.h. es kann nur bei wenigen Kindern eine Notfall-/Medikamentengabe erfolgen.
Die Medikamentengabe wird von den MitarbeiterInnen dokumentiert.
Es muss in der Einrichtung die Möglichkeit bestehen, das Medikament sicher aufzubewahren.

Silentium
Die Hausaufgabenbetreuung findet Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 13.45 Uhr und 15.15 Uhr im Schulgebäude statt.

In dieser Zeit können die Kinder eigenverantwortlich entscheiden, wann sie die Hausaufgaben erledigen möchten. Die Hausaufgaben werden in vier Gruppen erledigt, die hauptsächlich von einer Lehrkraft geleitet – und je nach Bedarf von einer OGS-PädagogIn unterstützt – werden. Der Hausaufgabenbetreuung sind feste Räume und Ansprechpartner für die Kinder zugewiesen. Die KollegInnen führen eine Liste, um sicherzustellen, dass jedes Kind seine Hausaufgaben erledigt.

Telefon und Abholzeiten in der OGS
Die pädagogische Arbeit mit den Kindern erfordert Präsenz und Ruhe. Da organisatorische Anrufe für erhebliche Unruhe während der Betreuungszeit sorgen, möchten wir Sie bitten, das OGS-Telefon nur als Notfalltelefon zu nutzen.

Der Anschluss 0241- 40 90 589 ist für Krankmeldungen oder Notfälle vorgesehen.

Folgende Regelungen gelten für die OGS

1.)  Feste Abholzeiten werden der OGS zu Schuljahresbeginn im Stammdatenbogen Ihres Kindes schriftlich mitgeteilt.

2.)  Außerplanmäßige Abholzeiten teilen Sie bitte bis 12.00 Uhr vormittags telefonisch oder per Mail unter ogs-reumont@gmx.net oder im Mitteilungsheft Ihres Kindes
mit.

3.)  Nur in Notfällen benutzen Sie das Telefon, um uns über akuten Unterstützungsbedarf zu informieren.

4.)  Bei Gesprächsbedarf bitten wir um Anfrage per Mail oder im Mitteilungsheft Ihres Kindes. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. In akuten Situationen können wir natürlich auch beim Abholen einen Termin absprechen.

5.)  Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die Abholzeiten, damit es selber auch informiert ist und eigenverantwortlich damit umgehen kann.

 

 

Zum Schluss
Wir freuen uns auf Ihre Kinder und die Zusammenarbeit mit Ihnen!